Ticketrückerstattung

Bei Fragen zur Rückerstattung ist der erste Anlaufpunkt der Servicepoint in Essen beim AStA. Hier reicht ihr auch die vollständig ausgefüllten Anträge ein: entweder per Post (keine Einschreiben) oder persönlich während der Büro-Sprechzeiten (T02 S00 K05). Per E-Mail eingereichte Anträge werden nicht akzeptiert. Widersprüche müssen schriftlich per Post innerhalb von 4 Wochen nach der Ablehnung des Antrages eingehen.

Für den aktuellen Bearbeitungsstand eures Antrages wendet euch bitte an servicepoint-essen@asta-due.org oder kommt in die Sprechstunde.

Wir bieten in den folgenden fünf Fällen eine Rückerstattung des Mobilitätsbeitrages an:

Exmatrikulation vor Ende des Semesters,
Auslandsaufenthalt ohne Beurlaubung,
Hochschulwechsel innerhalb Deutschlands während des Semesters,

aus finanziellen Gründen

Die Ordnung zur Rückerstattung und Übernahme der Kosten des Mobilitätsbeitrages der Studierendenschaft regelt die vier erstgenannten Fälle, sowie die Rückerstattung aus finanziellen Gründen.

Exmatrikulation vor Ende des Semesters

Falls ihr euch vor offiziellem Ende des Semesters exmatrikuliert, können wir Euch auf Monatsbasis den Restbetrag des Mobilitätsbeitrages zurück erstatten. Rückerstattungen können in dem Fall nur genehmigt werden, wenn die Exmatrikulation maximal auf den 31.08. bzw. 28.02. datiert ist.

Um die Rückerstattung zu bekommen, müsst ihr folgende Dokumente per Post oder persönlich beim Servicepoint Essen einreichen:

  • Das vollständig ausgefüllte Antragsformular (Original, keine Kopie)
  • Eine Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung

Die Frist zur Abgabe des vollständigen Antrages endet bei Exmatrikulation immer einen Monat vor Ende des Semesters, für welches die Ticketrückerstattung beantragt wird. D.h. für ein Sommersemester am 31.08. und für ein Wintersemester am 28.02..

Solltet ihr Euch für das folgende Semester schon rückgemeldet, dann aber doch vor Beginn exmatrikuliert haben, könnt ihr den gesamten Sozialbeitrag beim Studierendensekretariat zurück bekommen. Dies gilt auch für alle rückwirkenden Exmatrikulationen zum 31.03. oder 30.09.

Auslandsaufenthalt

Wenn ihr einen Auslandsaufenthalt absolviert, welcher mindestens
3 Monate im Semester andauert, ist eine Rückerstattung des kompletten Mobilitätsbeitrages möglich. Dafür werden folgende Dokumente benötigt:

  • Das vollständig ausgefüllte Antragsformular (Original, keine Kopie)
  • Studienbescheinigung der Auslandsuniversität, bei der ihr den Auslandsaufenthalt absolviert oder Nachweis vom Erasmus-Büro (Original)
    (nur bei einem Auslandsaufenthalt)
  • Ein schriftlicher Nachweis der betreuenden Person der Universität Duisburg-Essen über die Ableistung eines Pflichtpraktikums im Ausland von mindestens 3 Monaten des jeweiligen Semesters. Das Formular im Anhang 1 kann dafür genutzt werden (Original, Weiterleitung über Hauspost möglich)
    (nur bei der Absolvierung eines Pflichtpraktikums)
  • Zahlungsnachweis des Mobilitätsbeitrages in Form der Bescheinigung über Gebühren (herunterladbar in HISinOne unter “Mein Studium” -> “Studienservice” -> “Bescheinigungen”)

Einreichungsmöglichkeiten: Das Antragsformular könnt ihr zusammen mit den Studienbescheinigungen per Post oder persönlich einreichen. Wird der Nachweis vom Erasmus-Büro oder einer anderen betreuenden Person der UDE ausgestellt, so kann der Nachweis auch per E-Mail eingereicht werden. Allerdings muss die E-Mail nachfolgende Kriterien erfüllen:

  • Sie kommt von einer E-Mail-Adresse der offiziellen Domänen uni-due.de, uni-duisburg-essen.de oder uk-essen.de.
  • Die E-Mail ist signiert mit einen vom DFN (Deutschen Forschungsnetz) ausgestellten Zertifikat.

Frist: Der Antrag muss vollständig spätestens 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn für das laufende Semester, für welches ihr die Rückerstattung beantragt (04.11. bzw. 06.05.) bei uns eingereicht sein, damit ein Anspruch auf die Rückerstattung geltend gemacht werden kann. Beispiel: Ihr wollt für das Sommersemester einen Antrag stellen. Die Frist zur Einreichung endet dann am 06.05.
Es erfolgt keine anteilige Erstattung des Mobilitätsbeitrages.

Hochschulwechsel innerhalb Deutschlands während des Semesters

Wenn ihr innerhalb Deutschlands die Hochschule wechselt, also das Semesterticket an der neuen Uni nochmal zahlen müsst, dann bekommt ihr auf Antrag ebenfalls den kompletten Beitrag von uns zurück. Dafür müssen folgende Dokumente bei uns eingereicht werden:

  • Das vollständig ausgefüllte Antragsformular (Original, keine Kopie)
  • Eine Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung der UDE
  • Ein Zahlungsnachweis über den Mobilitätsbeitrag der neuen Universität in Deutschland

Einreichungsmöglichkeiten: Die Antragsunterlagen können per Post oder persönlich eingereicht werden, nicht per E-Mail.

Die Frist zur Einreichung aller benötigten Unterlagen endet spätestens 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn für das laufende Semester, in welchem der Hochschulwechsel stattfindet (06.05. für das Sommersemester oder 04.11. für das Wintersemester). Beispiel: Ihr wollt für das Sommersemester einen Antrag stellen. Die Frist zur Einreichung endet dann am 06.05.

Finanzielle Gründe

Wenn ihr die Rückerstattung aus finanziellen Gründen beantragen wollt, den Mobilitätsbeitrag also in der Rückmeldephase nicht aufbringen könnt, dann könnt ihr Euch an den Härtefallausschuss des Studierendenparlaments wenden. Weitere Informationen erhaltet Ihr auf unserer Sonderseite dazu.